BP verweigert die Abstimmung der Generalversammlung über einen ordnungsgemäss eingereichten Aktionärsantrag. Ausserdem will der britische Ölkonzern von den Generalversammlungen 2015 und 2019 beschlossene Klimaverpflichtungen aufheben. Diese waren damals von Aktionären vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat genehmigt worden. Als deutliches Signal empfiehlt Ethos daher, gegen die Wiederwahl des Verwaltungsratspräsidenten und gegen die Aufhebung der Klimaverpflichtungen zu stimmen.
Die Ethos Stiftung empfiehlt der Generalversammlung von BP vom 23. April 2026, gegen die Wiederwahl des Verwaltungsratspräsidenten Albert Manifold zu stimmen (Punkt 4 der Tagesordnung). Diese Empfehlung folgt auf die Entscheidung des britischen Unternehmens, einen von der niederländischen NGO Follow This und einer Koalition internationaler Investoren, darunter die Ethos Stiftung und mehrere ihrer Mitglieder, eingereichten Aktionärsantrag nicht auf die Tagesordnung der Generalversammlung 2026 zu setzen.
Für Ethos greift der Verwaltungsrat von BP damit auf schwerwiegende Weise in die Grundrechte der Aktionärinnen und Aktionäre ein. Dies kommt zu einem Zeitpunkt, an dem diese Rechte bereits auf mehreren Märkten, insbesondere in den Vereinigten Staaten, untergraben werden. Follow This prüft rechtliche Schritte, um BP zur Abstimmung des entsprechenden Antrags an einer künftigen Versammlung zu zwingen.
Albert Manifold wurde im Oktober 2025 nach dem Rücktritt seines Vorgängers zum Verwaltungsratspräsidenten von BP ernannt. Er unterzieht sich daher erstmalig der Wahl durch die Generalversammlung. «Als Präsident trägt er die direkte Verantwortung für die Entscheidung, unseren Antrag nicht auf die Tagesordnung der Generalversammlung zu setzen», betont Vincent Kaufmann, Direktor der Ethos Stiftung. «Wir sind überzeugt, dass es mittel- und langfristig im Interesse der Aktionärinnen und Aktionären sowie aller anderen Stakeholder des Unternehmens liegt, einen Präsidenten zu haben, der die Aktionärsrechte respektiert.»
Ein inakzeptabler Rückschritt
Der von einer Koalition institutioneller Investoren mit über 1000 Milliarden Dollar verwalten Vermögen eingereichte und von BP abgelehnte Antrag greift ein für die Zukunft des Unternehmens zentrales Thema auf: Wie gedenkt das Unternehmen weiterhin Wert zu schaffen, falls die weltweite Nachfrage nach Öl und Gas sinkt und sich der Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigen sollte? Derselbe Aktionärsantrag wurde bei Shell eingereicht. Shell wird diesen der Generalversammlung vom 19. Mai 2026 zur Abstimmung vorlegen.
Der Verwaltungsrat von BP schlägt der diesjährigen Generalversammlung zudem vor, zwei klimabezogene Aktionärsbeschlüsse aus den Jahren 2015 und 2019 aufzuheben. Die damaligen Generalversammlungen stimmten den vom Verwaltungsrat unterstützten Aktionärsanträgen mit grosser Mehrheit zu. Die beiden Beschlüsse forderten vom Unternehmen, mehr Informationen über seine Klimastrategie zu veröffentlichen, so beispielsweise über die Investitionen in kohlenstoffarme Energien oder die Ausrichtung und Widerstandsfähigkeit des Portfolios gegenüber den verschiedenen Szenarien der Internationalen Energieagentur. Dies Informationen sind unverzichtbar, um die Bemühungen des Unternehmens im Bereich der Energiewende beurteilen zu können.
Die Abstimmungsrichtlinien von Ethos sehen vor, sich gegen die Wiederwahl des Präsidenten eines Unternehmens mit hohen Treibhausgasemissionen oder unzureichender Klimastrategie auszusprechen. Für Ethos ist es inakzeptabel, von den von den Aktionärinnen und Aktionären genehmigten Verpflichtungen abzurücken. Ethos empfiehlt daher, gegen diesen Antrag zu stimmen (Punkt 23).